Zu besetzende Sitze in der Kirchenpflege inklusive Präsidium: 5
Folgende Kandidaturen sind für die Kirchenpflege eingegangen:
Nicole Graber, 1977, von Uerkheim AG und Triengen LU
Monika Hugentobler, 1964, von Uzwil SG
Folgende Kandidaturen sind für das Kirchenpflegepräsidium eingegangen:
Keine
Zu besetzende Sitze in der Synode: 2
Folgende Kandidaturen sind für die Synode eingegangen:
Susanne Bircher, 1968, von Birrwil und Küttigen
Markus Bolliger, 1965, von Schmiedrued
Zu besetzende Sitze in der Rechnungsprüfungskommission: 3
Folgende Kandidaturen sind für die Rechnungsprüfungskommission eingegangen:
Isabelle Häggi Gygli, 1966, von Egliswil AG und Eriswil BE
Urs Lüthi, 1973, von Rüderswil BE
Beatrice Neeser, 1965, von Densbüren und Schlossrued
Es wird eine Nachfrist von fünf Tagen seit dieser Publikation für die Meldung weiterer Kandidaturen gewährt. Die Kandidaturen sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis spätestens 10.06.2026 bei der Kirchenpflege ein treffen. Die Anmeldung muss den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den Heimatort, die Strasse, die Hausnummer und den Wohnort enthalten. Übersteigt die Anzahl der Kandidaturen die Anzahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden die Kandidierenden vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen sowie alle Formulare können bezogen werden bei:
Ref. Kirchgemeinde Rued, Sekretariat, Hauptstrasse 65, 5044 Schlossrued
Pfarramt: Pfrn. Nadine Hassler Bütschi, 1967, von Reutigen BE und Aarau AG, 80 %
Gegen die Wahlen kann gemäss § 146 der Kirchenordnung (SRLA 1.2-1) innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, Stritengässli 10, 5001 Aarau, Beschwerde eingereicht werden. Eine allfällige Beschwerde ist schriftlich einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Wie bereits an der vergangenen Kirchgemeindeversammlung informiert, ist es neu möglich, die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 - 2030 bereits im 1. Wahlgang in stiller Wahl durchzuführen.
Stille Wahlen bedeuten, dass keine Urnenabstimmung wie bisher durchgeführt werden muss. Die Stimmberechtigten haben trotzdem die Möglichkeit, jeweils nach den öffentlichen Publikationen aktiv zu werden und auf die Wahlen Einfluss zu nehmen. Die Neuerung mit stillen Wahlen reduziert den administrativen Aufwand (Sekretariat, Kirchenpflege, Wahlhelfende) und spart Kosten.
Für stille Wahlen ist ein strikter Ablauf notwendig. Dazu sind insgesamt drei Publikationen im Landanzeiger, dem amtlichen Publikationsorgan, notwendig. Die Publikation im Landanzeiger ist rechtlich massgebend und massgeblich für die Fristenberechnung. Dieser Hinweis dient ausschliesslich zur Information.
Hier das Wichtigste in Kürze:
1. Publikation im Landanzeiger am 7. Mai 2026
Es sind der Wahltermin, die Anzahl der zu wählenden Sit ze für die einzelnen Gremien sowie die zu wählende Pfarr person namentlich mit ihrem Pensum zu veröffentlichen.
Die Kandidaturen sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und können bis spätestens 22. Mai 2026 eingereicht werden. Die eingegangenen Kandidaturen werden dann in der 2. Publikation Anfang Juni veröffentlicht.
Die Kirchenpflege schlägt Ihnen folgende Pfarrper son mit ihrem Pensum vor, so wie von der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2025 festgelegt:
• Pfrn. Nadine Hassler Bütschi – 80 % Pfarramt
Werden von mindestens 5 % der Stimmberechtigten (35 Mitgliedern) innerhalb von zwei Wochen keine weiteren (freien) Wahlvorschläge eingereicht und wird keine Urnenwahl verlangt, wird die vorgeschlagene Pfarrperson bereits als in stiller Wahl gewählt erklärt.
2. Publikation im Landanzeiger am 4. Juni 2026
In der 2. Publikation werden veröffentlicht:
• die eingegangenen Kandidaturen für die Kirchenpflege, das Präsidium, die Synodalen und die Rechnungsprüfungskommission.
• ob die stille Wahl für die Pfarrperson (Ordinierte) zustande gekommen ist.
Während einer Nachfrist von fünf Tagen ist es möglich, weitere Kandidaturen zu melden, falls sich gleich viele oder weniger Kandidierende als Sitze zur Verfügung stellen. Verstreicht diese Frist unbenützt, kommt eine stille Wahl zustande. Stellen sich mehr Personen als benötigt für die Wahlen zur Verfügung, kommt es zu einer Urnenwahl.
3. Publikation im Landanzeiger am 25. Juni 2026
In der dritten Publikation wird veröffentlicht, ob und für welche Gremien (Kirchenpflege, Synodale, Rechnungsprüfungskommission) stille Wahlen zustande gekommen sind. Falls die stillen Wahlen nicht zustande kommen, findet am 27. September 2026 eine Urnenwahl statt.
Weitere Informationen
Bei jeder öffentlichen Publikation im Landanzeiger wird auf der Homepage unter der Rubrik «Gesamterneuerungswahlen 2026» parallel zum aktuellen Stand informiert.
Bei Fragen sind Sekretariat oder die Mitglieder der Kirchenpflege gerne für Sie da. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Die Kirchenpflege