Logo

Gesamterneuerungswahlen 2026

Neuer Wahlmodus für die Amtsperiode 2027-2030


Wie bereits an der vergangenen Kirchgemeindeversammlung informiert, ist es neu möglich, die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027 - 2030 bereits im 1. Wahlgang in stiller Wahl durchzuführen. 

Stille Wahlen bedeuten, dass keine Urnenabstimmung wie bisher durchgeführt werden muss. Die Stimmberechtigten haben trotzdem die Möglichkeit, jeweils nach den öffentlichen Publikationen aktiv zu werden und auf die Wahlen Einfluss zu nehmen. Die Neuerung mit stillen Wahlen reduziert den administrativen Aufwand (Sekretariat, Kirchenpflege, Wahlhelfende) und spart Kosten. 

Für stille Wahlen ist ein strikter Ablauf notwendig. Dazu sind insgesamt drei Publikationen im Landanzeiger, dem amtlichen Publikationsorgan, notwendig. Die Publikation im Landanzeiger ist rechtlich massgebend und massgeblich für die Fristenberechnung. Dieser Hinweis dient ausschliesslich zur Information. 

Hier das Wichtigste in Kürze: 

1. Publikation im Landanzeiger am 7. Mai 2026 

Es sind der Wahltermin, die Anzahl der zu wählenden Sit ze für die einzelnen Gremien sowie die zu wählende Pfarr person namentlich mit ihrem Pensum zu veröffentlichen. 

Die Kandidaturen sind von zehn Stimmberechtigten zu unterzeichnen und können bis spätestens 22. Mai 2026 eingereicht werden. Die eingegangenen Kandidaturen werden dann in der 2. Publikation Anfang Juni veröffentlicht. 

Die Kirchenpflege schlägt Ihnen folgende Pfarrper son mit ihrem Pensum vor, so wie von der Kirchgemeindeversammlung vom 7. Dezember 2025 festgelegt: 

Pfrn. Nadine Hassler Bütschi – 80 % Pfarramt 

Werden von mindestens 5 % der Stimmberechtigten (35 Mitgliedern) innerhalb von zwei Wochen keine weiteren (freien) Wahlvorschläge eingereicht und wird keine Urnenwahl verlangt, wird die vorgeschlagene Pfarrperson bereits als in stiller Wahl gewählt erklärt.

2. Publikation im Landanzeiger am 4. Juni 2026 

In der 2. Publikation werden veröffentlicht: 

• die eingegangenen Kandidaturen für die Kirchenpflege, das Präsidium, die Synodalen und die Rechnungsprüfungskommission. 
• ob die stille Wahl für die Pfarrperson (Ordinierte) zustande gekommen ist. 

Während einer Nachfrist von fünf Tagen ist es möglich, weitere Kandidaturen zu melden, falls sich gleich viele oder weniger Kandidierende als Sitze zur Verfügung stellen. Verstreicht diese Frist unbenützt, kommt eine stille Wahl zustande. Stellen sich mehr Personen als benötigt für die Wahlen zur Verfügung, kommt es zu einer Urnenwahl. 

3. Publikation im Landanzeiger am 25. Juni 2026 

In der dritten Publikation wird veröffentlicht, ob und für welche Gremien (Kirchenpflege, Synodale, Rechnungsprüfungskommission) stille Wahlen zustande gekommen sind. Falls die stillen Wahlen nicht zustande kommen, findet am 27. September 2026 eine Urnenwahl statt. 

Weitere Informationen 

Bei jeder öffentlichen Publikation im Landanzeiger wird auf der Homepage unter der Rubrik «Gesamterneuerungswahlen 2026» parallel zum aktuellen Stand informiert. 

Bei Fragen sind Sekretariat oder die Mitglieder der Kirchenpflege gerne für Sie da. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

Die Kirchenpflege