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Mitgliedschaft

Mitglied sein

Wir freuen uns, wenn Sie mit uns Ihren Gottesbezug feiern und gestalten! Wir betrachten uns als eine bunte Weggemeinschaft. Als unterschiedliche und eigenständig denkende Menschen sind wir unterwegs. Wir suchen gerne die Spuren Gottes im Leben und feiern miteinander unsere eigene Spiritualität.
 
Als Mitglied leisten Sie mit der Kirchensteuer einen Beitrag nicht nur an die Arbeit der Ortsgemeinde, sondern auch an die Reformierte Kirche in unserem Kanton. Neben Seelsorge, Musik, Trauungen, Taufen, Beerdigungen, Religionsunterricht, Konfirmationsunterricht und verschiedenen erwachsenbildnerischen Kursen, Anlässen für Senioren und Seniorinnen, den verschiedenen Gottesdiensten und Feiern, der Führung des Sekretariats, unterstützen Sie auch die Solidarität mit Menschen in vielfältiger Not. So finanziert die Kantonalkirche mit den Kirchensteuern verschiedene Beratungsangebote, wie zum Beispiel die Budgetberatung. Oder sie leistet finanzielle Hilfe bei Notsituationen im In- und Ausland.

Neuzuzüger

Sie sind neu im Ruedertal? Wir heissen Sie herzlich willkommen und freuen uns, Sie auch mal persönlich kennen zu lernen. In unserem Mitteilungsblatt «s’Chilefänschter» können Sie sich über die aktuellen Angebote und Anlässe in unserer Kirche informieren. Wenn Sie gerne einen Besuch unserer Pfarrerin hätten, um persönlich über unser Angebot informiert zu werden, dann dürfen Sie sich gerne melden.

Mitglied sein, werden oder wieder eintreten


Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind automatisch Mitglied der Kirche, wenn sie von den Eltern auf der Einwohnerkontrolle der Wohngemeidne als «reformiert» angemeldet wurden.
 
Die Konfirmation ist für jene Jugendlichen, die nicht Mitglied sind und doch den Unterricht besucht haben, zugleich die Aufnahme in die Reformierte Kirche. Vom erfüllten 16. Altersjahr an haben die Jugendlichen gemäss Bundesverfassung ihre religiöse Mündigkeit erlangt und können selbst über ihre Zugehörigkeit entscheiden.
 
 
Erwachsene
 
Es gibt verschieden Gründe, warum Menschen im Laufe eines Lebens der Kirche den Rücken zuwenden und austreten. Aber es gibt auch ebenso viele Gründe, um wieder der kirchlichen Gemeinschaft angehören zu wollen. Wenn das, was Sie damals zum Austritt bewogen hat, Sie  immer noch beschäftigt, dann können Sie gerne mit unserer Pfarrerin darüber reden.
 
Wenn Sie gerne Ihre Mitgliedschaft wieder aufnehmen möchten, freuen wir uns sehr darüber und heissen Sie willkommen.
 
Der Eintritt geschieht durch eine schriftliche Erklärung mit Datum und Unterschrift an die Kirchenpflege. Für unter 16-Jährige unterzeichnen die Erziehungsberechtigten. In der Erklärung sind Vorname und Name, Geburtsdatum und Bürgerort oder Staatszugehörigkeit aufzuführen.

Der Eintritt selbst ist kostenlos.
 
Die Taufe ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Jemand, der die Konfession wechselt, muss nicht «neu» getauft werden. Denn die christliche Taufe ist weltweit und für das ganze Leben gültig. Falls Sie nicht getauft sind, diesen Schritt aber tun möchten, sind Sie herzlich dazu eingeladen. In diesem Fall melden Sie sich ganz einfach bei unserer Pfarrerin.

Kirchenaustritt

Verschiedenste Gründe können dazu führen, dass Menschen nicht mehr zur Kirche gehören wollen. Mit der Kündigung der Mitgliedschaft verlieren Sie Ihr Mitspracherecht und den kostenlosen Anspruch auf Amtshandlungen der Kirche. Nichtmitglieder können um kirchliche Handlungen nachsuchen, aber es besteht seitens der Pfarrperson keine Verpflichtung, diese zu erbringen.